Indien und Deutschland unterzeichnen Vertrag zu Koproduktion
Indische Ministerien und der deutsche Außenminister Steinmeier haben in Berlin ein Abkommen zur Förderung audio-visueller Koproduktionen unterzeichnet.
Das Abkommen soll zur Erleichterung der Zusammenarbeit beider Länder bei Filmproduktionen, Dokumentationen, Animation und der Audioindustrie beitragen. Der bereits starke kulturelle und ökonomische Austausch der beiden Staaten wird dadurch weiter ausgebaut und unterstützt. Filme, die im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, sollen zur Unterstützung der Filmindustrien beider Seiten beitragen. Einige Bedingungen sind an das Abkommen geknüpft.
So soll der Soundtrack aller Koproduktionen in Hindi, Englisch oder Deutsch oder einer Kombination der drei Sprachen vorliegen.
An einem Filmprojekt müssen mindestens ein Hauptdarsteller, ein Nebendarsteller und ein qualifizierter Techniker beteiligt sein. Im Falle mehrerer Koproduktionen muss laut Vertrag der eigene Beitrag mindestens 10% der Gesamtkosten betragen.
Die durch das Förderprojekt entstehenden Unkosten beider Länder werden innerhalb von 2 Jahren ausgeglichen. Eine gemeinsame Kommission aus Repräsentanten aus Regierung und Filmindustrie überwacht das Projekt und sorgt für die Umsetzung der Vereinbarungen.
Für Schauspieler und technisches Personal der Filmproduktionen soll die Einreise erleichtert werden, technische Ausrüstung soll einfacher in die Länder importiert werden können. Damit ein Film Teil des Förderprogramms wird, muss 30 Tage vor Drehbeginn ein Antrag bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.
Quelle:http://www.indienaktuell.de/home2.0.html